Services & Entgelte

Landegebühren

erhöhter Schallschutz
gem. §4 (2) der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung
OHNE MIT
Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler 6,00 € 5,00 €
Motorflugzeuge und Hubschrauber bis 1,0 t 8,00 € 6,00 €
bis 1,5 t 11,00 € 9,00 €
bis 2,0 t 18,00 € 15,00 €
bis 3,0 t 24,00 € 18,00 €
bis 4,0 t 34,00 € 27,00 €
bis 6,0 t 42,00 € 36,00 €

Rabattmöglichkeiten:

  • Trainings- und Ausbildungslandungen:
    Bis zu 10 Landungen an einem Tag während der Öffnungszeiten für UL/Motorsegler 15 €; für Motorflugzeuge und Hubschrauber 20 €
  • Ballone sind von der Start- und Landegebühr befreit
  • Nicht am Flugplatz beheimatete Segelflugzeuge und Fallschirmspringer entrichten keine Landegebühr

Abstellgebühren im Außenbereich

  • Die Abstellgebühr für jede angefangenen 1000 kg des Höchstabfluggewichts 0,20 € pro angefangene Stunde.
  • Für eine Abstellung von insgesamt 12 Stunden zwischen der Landung und dem Start des Luftfahrzeugs wird keine Abstellgebühr erhoben.
  • Die Höhe der Abstellgebühr wird nach dem zugelassenen Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs bemessen.

Sondergebühren

Gebühr für Anfahrt und tätig werden eines Flugleiters außerhalb der Betriebszeiten:

  • bis 30 Minuten 20,00 €
  • danach pro angefangene Stunde 10,00 €

Flugbetriebsstoffe

AVGAS 100 LL
15W50

PPR

PPR-Flugleiter:

Henning Jahns
Tel.: +49 5553 2815
Mobil: +49 172 564 07 86

Hendrik Mädel
Mobil: +49 179 4362488
WhatsApp: +49 176 92651617

Arvid Brinkmann
Mobil: +49 152 53748379